Krankenkasse- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Wer kann alles einen Antrag stellen?
- Jeder, der sitzend arbeitet und einen Arbeitsplatz benötigt, der seine Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt. Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl und/ oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Dies dient gleichzeitig der Sicherung des Arbeitsplatzes.
- Um Einschränkungen und Behinderungen auszugleichen.
- Wenn Sie unter chronischen Rücken – und Nackenbeschwerden leiden
- Wenn Sie mehrfach wegen Rückenschmerzen Arbeitsunfähig waren
- Nach einer Bandscheibenoperation
- Nach eine Umschulmaßnahme – wenn sie dazu dient weiter beruflich aktiv zu sein
Im Idealfall sollte ein Attest einer Rehaklinik oder eines behandelnden Arztes vorliegen.
Was ist dazu notwendig?
- Die medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt muss zwingend vorliegen. Der Arzt oder Orthopäde attestiert, dass ein orthopädischer Stuhl und/ oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Der Einsatz des Stuhls oder Schreibtisches muss zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. In der Vergangenheit wurden bis zu € 435,- für einen Stuhl und 1.000,- € für einen Schreibtisch bezuschusst.
- Nach einer Rehamaßnahme brauchen Sie den Entlassungsbericht der Klinik. Die Notwendigkeit sollte auch hier begründet sein.
- Einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und den Zusatzfragebogen, den Sie bei ihrem Rentenversicherungsträger erhalten bzw. einen Antrag des für Sie zuständigen Kostenträgers.
- Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers